Verbesserung der Effizienz von Streitbeilegungsmechanismen, Aktionspunkt 14 - Abschlussbericht
2015
Die Verbesserung der Streitbeilegungsmechanismen ist ein zentraler Bestandteil der
Arbeiten zu BEPS. Die unter Aktionspunkt 14 des BEPS-Projekts erarbeiteten Maßnahmen,
die in diesem Bericht behandelt werden, sollen die Gefahr von Rechtsunsicherheiten
und unbeabsichtigter Doppelbesteuerung auf ein Mindestmaß begrenzen. Dies erreichen
sie, indem sie die einheitliche und ordnungsgemäße Umsetzung von Doppelbesteuerungsabkommen
gewährleisten, einschließlich der wirksamen und zügigen Beilegung von Streitigkeiten
über deren Auslegung oder Anwendung im Rahmen des Verständigungsverfahrens. Die Staaten
haben wesentlichen Änderungen in ihrem Ansatz zur Streitbeilegung zugestimmt, u.a.
mit einem Mindeststandard für die Beilegung abkommensbezogener Streitigkeiten. Sie
haben sich zu dessen schneller Umsetzung sowie zur Gewährleistung einer wirksamen
Implementierung durch Einrichtung eines stabilen Überwachungsmechanismus nach dem
Peer-Review-Verfahren verpflichtet. Zudem hat sich eine große Gruppe von Staaten
bereit erklärt, in ihren bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen ein obligatorisches,
verbindliches Schiedsverfahren vorzusehen, das die Beilegung abkommensbezogener Streitigkeiten
innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens gewährleistet.
Published on February 05, 2018Also available in: English, Spanish, French, Korean
In series:OECD/G20 Projekt Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerungview more titles