Wissenschaftliche Weiterbildung und der EU-Rahmen für staatliche Beihilfen
Auswirkungen auf den öffentlichen Hochschulsektor in Brandenburg
Eine alternde Bevölkerung und ein steigender Bedarf an Kompetenzen verstärken die
Erwartungen, dass die Hochschulen Weiterbildungsangebote für Erwachsene, die ihre
Qualifikationen auf einem höheren Niveau erneuern oder erweitern wollen, ausbauen
werden. Weiterbildung wird auch in Deutschland und insbesondere im Land Brandenburg
immer wichtiger, um den Bestand an hochqualifizierten Arbeitskräften zu erhalten.
Die öffentlichen Hochschuleinrichtungen in Brandenburg tragen bislang jedoch nur vergleichsweise
wenig dazu bei. Um ihr Angebot an wissenschaftlicher Weiterbildung zu erweitern, bräuchten
diese Einrichtungen mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung öffentlicher Mittel angesichts
der politischen Vorgaben der Europäischen Union (EU) zu staatlichen Beihilfen. Die
EU-Beihilfepolitik gewährleistet, dass öffentliche Subventionen (staatliche Beihilfen)
von staatlichen Stellen nicht zur Verdrängung anderer Akteure (wirtschaftlicher Tätigkeiten)
von den Märkten verwendet werden. Es gibt keine klaren Vorgaben auf EU-, Bundes- oder
Landesebene dazu, ob Weiterbildung eine nicht-wirtschaftliche Tätigkeit darstellt
und somit von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen ist. Der vorliegende Bericht
analysiert die rechtlichen Grundlagen und gibt Empfehlungen an die Landesregierung
und öffentliche Hochschuleinrichtungen in Brandenburg dazu, wie sich der Status der
wissenschaftlichen Weiterbildung als staatlich geförderte Tätigkeit klären lässt.
Darüber hinaus werden Hinweise für die Auslegung und künftige Reform des EU-Beihilferahmens
gegeben und Impulse für politisches Handeln auch in anderen deutschen Bundesländern
und auf Bundesebene gesetzt.
Published on April 25, 2022Also available in: English