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OECD-Bericht: Deutschlands Kampf gegen Auslandsbestechung weiter verbessert

 

Deutschland hat in den vergangenen Jahren gute Fortschritte beim Kampf gegen die Bestechung ausländischer Beamter gemacht. Das zeigt ein heute erschienener Bericht herunterladen, der untersucht, wie erfolgreich das Land ein OECD-Übereinkommen von 1997 umsetzt: Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger. Der Bericht leitet die dritte Prüf-Phase ein. Seit dem sogenannten „Phase 2 Report“ der Arbeitsgruppe im Jahr 2003 hat Deutschland Vergehen von sechs Firmen und beinahe 70 Privatpersonen untersucht und juristisch geahndet. Nach Ansicht der OECD muss es Firmen aber noch strenger verfolgen und insgesamt härtere Sanktionen verhängen.

Nach den Empfehlung der OECD-Arbeitsgruppe sollte Deutschland:

  • sicherstellen, dass Strafen gegen Firmen einen stärkeren Abschreckungseffekt haben und, dass sie eindeutig höher ausfallen als die unrechtmäßigen Profite

  • höhere Strafen gegen Privatpersonen unterstützen

  • die Transparenz in jenen Fällen erhöhen, in denen Privatpersonen gegen bestimmte Auflagen (etwa eine Geldbuße) eine öffentliche Klageerhebung vermeiden können

  • klare Grenzen für die Zahlung von kleineren Summen ziehen, die einen legalen behördlichen Vorgang beschleunigen sollen („facilitation payments“) sowie schließlich

  • den Schutz für jene Angestellten des privaten Sektors steigern, die den Behörden Informationen über Bestechungsfälle zuspielen.

Lob erhielt Deutschland von der OECD-Arbeitsgruppe für seinen pragmatischen Ansatz bei Ermittlungen gegen Privatpersonen, denen Auslandsbestechung formal nicht nachzuweisen war, dafür aber Bestechung im gewerblichen Bereich oder Untreue. Die Arbeitsgruppe begrüßte darüber hinaus die gute Zusammenarbeit Deutschlands mit anderen Unterzeichnern der Konvention. Positiv erwähnt der Bericht zudem die Rolle von Steuerprüfungen beim Aufdecken von Unregelmäßigkeiten und das gesteigerte Bewusstsein deutscher Firmen beim Thema Auslandsbestechung.

Neben den formalen Empfehlungen an Deutschland gibt der Report auch einen Überblick über die jüngsten politischen und juristischen Maßnahmen, die das Land ergriffen hat, um der Bestechung ausländischer Beamter entgegenzuwirken. Deutschland wird innerhalb eines Jahres mündlich darüber berichten, wie es die aktuellen Empfehlungen umgesetzt hat. Spätestens in zwei Jahren wird es zudem einen schriftlichen Bericht vorlegen, der die Basis für eine weitere öffentliche Evaluation der OECD-Arbeitsgruppe sein wird. Der Arbeitsgruppe gehören neben den 34 OECD-Ländern auch Argentinien, Brasilien, Bulgarien und Südafrika an: in allen diesen Ländern wird die Umsetzung der Konvention  nach dem gleichen System geprüft.

Bericht herunterladen (pdf, 939kB,engl.)

> Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger

 

 

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