Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr
KonventionInternationales Abkommen, das die Vertragsstaaten verpflichtet, die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe zu stellen. Die Konvention wurde am 17. Dezember 1997 zur Unterzeichnung aufgelegt. Mittlerweile sind alle 34 OECD-Mitglieder, sowie die 7 Nicht-Mitglieder - Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Kolumbien, Lettland, Russland und Südafrika - der Konvention beigetreten.
Der Überwachungsprozess basiert auf einem strengen Peer-Review-Mechanismus, d.h. der regelmäßigen Evaluierung der Umsetzung und Durchsetzung von Bestechungsbekämpfungsgesetzen und -maßnahmen eines Staates durch die Gesamtheit der Vertragsparteien. Der Überwachungsprozess teilt sich dabei in drei Prüfungsphasen.Länderinformationen
» Alle Länderberichte zur Implementierung der Konvention
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