Stopp für künstliche Gewinnverlagerungen

Durch international besser abgestimmte Steuervorschriften und mehr Informationsaustausch zwischen den Ländern wird es für multinationale Unternehmen schwerer, Gewinne künstlich ins Ausland zu verlagern, um wenig oder keine Steuern zu zahlen.

Worum geht es?

Base Erosion and Profit Shifting (BEPS), auf Deutsch „Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“, ist ein langer Begriff für ein Steuerproblem, das sich in wenigen Worten zusammenfassen lässt: Multinationale Unternehmen nutzen Lücken und Unstimmigkeiten in den internationalen Steuerregeln, um Gewinne künstlich in Niedrig- oder Nullsteuerstaaten zu verlagern. Einige weltbekannte Unternehmen sind durch solche Praktiken in den letzten Jahren in die Schlagzeilen geraten. Öffentlichkeit und Politik reagierten empört. Diese Steuervermeidungsstrategien sind jedoch zumeist legal. Bevor die OECD zusammen mit der G20 das BEPS-Projekt startete, fielen sie häufig durch das Raster der Steuerverwaltungen. Multinationale Unternehmen konnten sich so die unzureichende internationale Abstimmung der Steuervorschriften zunutze machen. Erschwerend kam hinzu, dass die Steuerregeln noch nicht an die Anforderungen der globalisierten und digitalisierten Wirtschaft angepasst worden waren.

Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sind schlecht für alle, für die Staatskasse, die Bürger und die Unternehmen. Den Staaten entgehen dringend benötigte Mittel: Konservativen Schätzungen zufolge führt BEPS zu Mindereinnahmen bei der Körperschaftsteuer in Höhe von 4-10 % bzw. 100-240 Mrd. USD jährlich – Geld, das für Bildung, Gesundheitsversorgung, Infrastruktur oder Renten ausgegeben werden könnte. Für die Bürger bedeutet dies, dass sie stärker zur Kasse gebeten werden, um diese Ausgaben zu finanzieren, oder dass sie auf bestimmte öffentliche Dienstleistungen verzichten müssen. Für nur im Inland tätige Unternehmen wird es schwerer, sich im Wettbewerb gegen multinationale Konzerne zu behaupten, die weniger Steuern zahlen, weil sie Gewinne ins Ausland verlagern.

Was wurde unternommen?

Das BEPS-Projekt von OECD und G20 wurde in der Zeit nach der Finanzkrise ins Leben gerufen, als die öffentlichen Haushalte schrumpften und die öffentliche Empörung über die Steuervermeidungspraktiken multinationaler Unternehmen wuchs. 2015 stellten die OECD- und G20-Länder ein gemeinsam mit anderen Akteuren ausgearbeitetes Paket mit 15 Maßnahmen und Lösungsansätzen vor, um gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung vorzugehen. Die Arbeiten wurden seither fortgesetzt und der Kreis der beteiligten Länder ist weiter gewachsen. Inzwischen wirken über 135 Staaten am Inclusive Framework on BEPS mit. Ihre Aufmerksamkeit gilt nunmehr den steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung, für die sie bis Ende 2021 eine Lösung vorlegen wollen.

Beispiele von Maßnahmen gegen BEPS:

Mit dem BEPS-Projekt der OECD wurden beispiellose Fortschritte bei der Bekämpfung all dieser steuerlich motivierten Formen der Geschäftsverlagerung erzielt.

Emmanuel Macron Präsident der französischen Republik

Was wurde erreicht?

Das BEPS-Projekt von OECD und G20 ist die bislang ehrgeizigste multilaterale Initiative auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung. In einem komplexen Geflecht steuerlicher Bestimmungen und weltweiter wirtschaftlicher Beziehungen für Fairness, Kohärenz und Transparenz zu sorgen und sicherzustellen, dass Gewinne dort besteuert werden, wo die eigentliche Wirtschaftstätigkeit stattfindet, erfordert enorm viel Anstrengung und Engagement.

Wichtige Etappenziele wurden erreicht. Bei politisch Verantwortlichen ebenso wie Unternehmen kam es zu deutlichen Verhaltensänderungen.

Mehr als 135 Staaten und Gebiete arbeiten gleichberechtigt im Inclusive Framework on BEPS zusammen. Über 90 Staaten und Gebiete haben das „Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ unterzeichnet. Dieses Übereinkommen spart Zeit: Aufwendige Einzelverhandlungen, die sich über Jahre hinziehen können, werden damit unnötig. Zudem hilft es den Ländern, die Empfehlungen des BEPS-Projekts wirksam umzusetzen und Schlupflöcher in Tausenden von Steuerabkommen zu schließen.

Der grenzüberschreitende Informationsaustausch wird zunehmend zur Regel. Über 2 500 bilaterale Mechanismen für die länderbezogene Berichterstattung (Country-by-Country Reporting) wurden bereits eingerichtet. Steuerverwaltungen in aller Welt erheben so Informationen bei allen großen multinationalen Unternehmen, die auf ihrem Staatsgebiet tätig sind. Diese Informationen tauschen sie dann mit anderen Steuerverwaltungen aus. Zudem wurden Informationen über mehr als 30 000 zuvor geheime steuerliche Vorbescheide („Tax Rulings“) ausgetauscht. Dadurch wurden diese zwischen Steuerverwaltungen und Steuerpflichtigen geschlossenen Vereinbarungen transparenter.

Auch gegen schädliche präferenzielle Regelungen wurde vorgegangen. Über 150 solcher Regelungen wurden mittels Gesetzesänderungen modifiziert bzw. abgeschafft. Dies ist ein großer Schritt nach vorn bei der Bekämpfung künstlicher Gewinnverlagerungen.

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