Verhinderung der künstlichen Umgehung des Betriebsstättenstatus, Aktionspunkt 7 –
Abschlussbericht 2015
Dieser Bericht enthält die Änderungen der Betriebsstättendefinition des OECD-Musterabkommens,
mit denen Strategien zur Vermeidung einer steuerpflichtigen Präsenz in einem Staat
im Kontext von Doppelbesteuerungsabkommen begegnet werden soll. Diese Änderungen werden
gewährleisten, dass im Fall eines Intermediärs, der in einem Staat Tätigkeiten im
Hinblick auf den regulären Abschluss von Verträgen nachgeht, die von einem ausländischen
Unternehmen erfüllt werden sollen, von einer steuerpflichtigen Präsenz dieses Unternehmens
im betreffenden Staat auszugehen ist, sofern der Intermediär diese Tätigkeiten nicht
im Rahmen einer unabhängigen Geschäftstätigkeit ausübt. Außerdem werden die Änderungen
dafür sorgen, dass die Ausnahmen von der Betriebsstättendefinition nur auf Tätigkeiten
angewendet werden können, die vorbereitender Art sind oder Hilfstätigkeiten darstellen.
So wird verhindert, dass diese Ausnahmen ausgenutzt werden, indem eine zusammenhängende
Geschäftstätigkeit in mehrere kleinere Tätigkeiten aufgespalten wird. Darüber hinaus
begegnen sie Situationen, in denen die für Bauausführungen geltende Ausnahme durch
die Aufteilung von Verträgen auf eng verbundene Unternehmen missbraucht wird.
Published on January 30, 2018Also available in: English, Spanish, French
In series:OECD/G20 Projekt Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerungview more titles