Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz
und Substanz, Aktionspunkt 5 – Abschlussbericht 2015
Präferenzielle Steuerregelungen sind weiterhin ein kritischer Bereich. Besorgnis herrscht
gegenwärtig vor allem über präferenzielle Regelungen, die zur künstlichen Gewinnverlagerung
genutzt werden können, sowie über mangelnde Transparenz im Zusammenhang mit bestimmten
steuerlichen Vorabzusagen („Rulings“). In diesem Bericht wird die vereinbarte Methode
beschrieben, um festzustellen, ob eine wesentliche Geschäftstätigkeit vorliegt. In
Bezug auf Regelungen für geistiges Eigentum, wie z.B. Patentboxen, einigte man sich
auf den „Nexus-Ansatz“, bei dem die Ausgaben als Hilfsvariable für die wesentliche
Geschäftstätigkeit dienen, womit gewährleistet wird, dass Steuerpflichtige eine solche
Regelung nur in Anspruch nehmen können, wenn sie Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
durchgeführt und für diese Aktivitäten effektiv Ausgaben getätigt haben. Das gleiche
Prinzip kann auch auf andere präferenzielle Regelungen angewandt werden, und zwar
so, dass die erforderliche wesentliche Geschäftstätigkeit dann vorliegt, wenn der
Steuerpflichtige die entscheidenden einkünftegenerierenden Tätigkeiten durchgeführt
hat. Zur Förderung der Transparenz wurde ein Rahmen für den verbindlichen spontanen
Informationsaustausch über steuerliche Vorabzusagen vereinbart, die ohne einen solchen
Informationsaustausch zu BEPS-Problemen führen könnten. Der Bericht liefert zudem
die Ergebnisse der Anwendung der bereits zuvor vom FHTP verwendeten Kriterien sowie
der nun genauer ausgearbeiteten Faktoren der wesentlichen Geschäftstätigkeit (Substanz)
und der Transparenz auf eine Reihe von Regelungen.
Published on June 01, 2016Also available in: English, Spanish, French
In series:OECD/G20 Projekt Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerungview more titles