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OECD-Bericht zur Arbeitsmigration: Verbesserungsbedarf bei der RWR-Karte

 

(Paris/Wien, 16. Dezember 2014) - Österreich hat die Hürden für die Arbeitsmigration mit der Einführung der Rot-Weiß-Rot (RWR)-Karte deutlich gesenkt, dennoch kommen weniger qualifizierte Arbeitskräfte über dieses neue Zuwanderungsmodell für Drittstaatsangehörige in das Land als von der Wirtschaft erwartet. Wie aus dem OECD-Bericht „Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte: Österreich“ hervorgeht, wandern jährlich nur 1300 Arbeitsmigranten von den Behörden gesteuert und mit dauerhaftem Status nach Österreich ein – das sind etwa 0,01 Prozent der Bevölkerung. OECD-weit ist das eine der geringsten Quoten, was vor allem daran liegt, dass überdurchschnittlich viele Migranten im Rahmen der Personenfreizügigkeit, also nicht direkt gesteuert, aus der EU einreisen und so einen großen Teil des zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs im qualifizierten Bereich abdecken.

Laut Bericht, der heute im Sozialministerium vorgestellt wurde, nutzen bislang vor allem „sonstige Schlüsselkräfte“ das RWR-System. Das sind qualifizierte Arbeitskräfte, die ein Stellenangebot vorweisen können, das über einem monatlichen Mindestentgelt von 2718 Euro (bei Personen älter als 30) liegt und für das im Land kein qualifizierter Bewerber zu finden war. Darüber hinaus zieht Österreich seit 2012 vermehrt auch Fachkräfte aus, meist technischen, Mangelberufen an. Der Anteil besonders hochqualifizierter Arbeitskräfte ist dagegen marginal. Die meisten Migranten, die eine RWR-Karte erhielten, stammen aus Bosnien-Herzegowina, der russischen Föderation, den USA, Serbien und Kroatien. Von den 2011 und 2012 zugelassenen Arbeitsmigranten ist auch heute noch ein hoher Anteil in Österreich beschäftigt.

Die niedrigen Zuwanderungszahlen lassen sich nach Einschätzung der Studie unter anderem auf die Zulassungskriterien des Punktesystems zurückführen. Das Punktesystem habe das Verfahren zwar transparenter gemacht, es müsse aber nachjustiert werden, um den Bedürfnissen des österreichischen Arbeitsmarktes besser Rechnung zu tragen. So werde etwa die hohe Bedeutung der deutschen Sprache auf dem Arbeitsmarkt noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die OECD empfiehlt deshalb, Bewerbern mit fortgeschrittenen Deutschkenntnissen Zusatzpunkte zu geben.

Ebenso sei es sinnvoll, die Zulassung für Hochqualifizierte zu vereinfachen. Derzeit stehen solchen Bewerbern gleich drei verschiedene Zulassungsschienen zur Auswahl: die RWR-Karte für besonders Hochqualifizierte, die Blaue Karte EU und die RWR-Karte für Schlüsselkräfte. Während bei hochqualifizierten RWR-Karten-Antragstellern das Punktesystem greift, müssen Bewerber für eine Blaue Karte EU ein Mindestentgelt und eine bestandene Arbeitsmarktprüfung vorweisen. Jene, die eine RWR-Karte für Schlüsselkräfte anstreben, müssen alle drei Hürden bewältigen, wenn auch in teils abgeschwächter Form. Das Mindestentgelt, das Bewerber einer Blauen Karte EU vorweisen müssen, ist so hoch, dass die Konkurrenz mit österreichischen Arbeitskräften in der Regel gering ausfällt. Deshalb wäre es aus Sicht der OECD sinnvoll, die Arbeitsmarktprüfung bei Anträgen auf die Blaue Karte EU zu streichen.  Auch bei der Kategorie Schlüsselkräfte könnte diese Prüfung ab einem gewissen Entgelt wegfallen. Zudem legen die geringen Bewerberzahlen nahe, die Blaue Karte EU mit der Kategorie der Hochqualifizierten zusammenzuführen.

Auch bei der Effizienz und Transparenz des Antragsverfahrens besteht Verbesserungsbedarf. Aus Sicht der Studienautoren ist das österreichische Zulassungsverfahren vergleichsweise komplex. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Anträge von dauerhaften Arbeitsmigranten zunächst von den Aufenthaltsbehörden, anschließend  vom Arbeitsmarktservice (AMS) und schließlich wieder von den Aufenthaltsbehörden geprüft werden müssen. Um das Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, plädiert der Bericht dafür, den Zulassungsprozess beim AMS zu beginnen. Dort wird in relativ kurzer Bearbeitungszeit die Kriterienprüfung durchgeführt. Zudem werden dort 40 Prozent aller Anträge als nicht hinreichend bewertet und abgelehnt. Auch sollten Antragssteller nicht mehr verpflichtet werden, schon zu einem frühen Verfahrensstadium eine Unterkunft in Österreich nachweisen zu müssen.

Die hohe Anzahl abgelehnter Anträge deutet laut OECD darauf hin, dass Bewerber und Arbeitgeber nicht ausreichend über Antragserfordernisse und Auswahlkriterien informiert sind.  Die Studie regt an, die derzeit niedrigen Antragsgebühren zu erhöhen. Das würde ungeeignete Bewerber davon abhalten, mit ihren Anträgen Bearbeitungsrückstände zu verursachen. Die so gewonnen Mehreinnahmen könnten zur Verbesserung des Kundenservices eingesetzt werden, etwa für Service-Hotlines oder auf Arbeitsmigration spezialisierte Stellen bei AMS und/oder Aufenthaltsbehörden.

Innerhalb der OECD hat Österreich den viertgrößten Anteil an internationalen Studierenden. Diese kommen zwar mehrheitlich aus EU-/EFTA-Ländern, aber auch die Zahl der Studenten aus Drittstaaten hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Überdurchschnittlich häufig sind diese Studenten in den gesuchten naturwissenschaftlich-technischen Fächern eingeschrieben, viele von ihnen sprechen gut Deutsch. Bisher gelingt es Österreich allerdings offensichtlich kaum, das damit einhergehende Arbeitskräftepotenzial auszuschöpfen: Lediglich fünf Prozent der Studenten aus Drittstaaten nutzen nach ihrem Abschluss die RWR-Karte für Studienabsolventen.

Nach Einschätzung der Autoren liegt das unter anderem an den relativ strengen Zulassungskriterien für Studienabsolventen. So sind Absolventen mit Bachelor- oder Promotion von der Zulassung in dieser Kategorie ausgeschlossen. Masterabsolventen müssen innerhalb einer vergleichsweise kurzen Zeit nach Ablauf ihrer Aufenthaltsbewilligung eine Beschäftigung in ihrem akademischen Fachbereich finden. Der Bericht empfiehlt deshalb, Universitätsabsolventen zu gestatten, jede ihrem Ausbildungsniveau entsprechende Beschäftigung unabhängig vom Studienfach anzunehmen. Alternativ könnten bei den Schlüsselkräften Bonuspunkte für in Österreich erworbene Qualifikationen vergeben und auf die Arbeitsmarktprüfung verzichtet werden. Ebenso sollte die derzeitige sechsmonatige Frist für die Arbeitssuche ausländischer Studienabsolventen verlängert werden. Schließlich empfehlen die Autoren, Bachelor- und Doktoratsabsolventen unter denselben Bedingungen in die RWR-Kategorie für Absolventen aufzunehmen wie Masterabsolventen.

 

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