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Internationale Besteuerung 

 

Staaten stehen bei der Erhebung von Steuern in der globalisierten Wirtschaft vor immensen Herausforderungen. Während Privatpersonen und Unternehmen dank freiem Kapitalverkehr und global vernetztem Finanzsystem immer mehr Möglichkeiten der Steuergestaltung und Steuervermeidung nutzen, ist die Steuererhebung noch viel stärker an nationale Grenzen gebunden.

Gleichzeitig ist die Besteuerung zum Standortfaktor geworden. Länder versuchen über attraktive Steuerregeln für die Ansiedlung von Privatpersonen und Unternehmen zu werben. Dieser Wettbewerb ist mit der globalen Finanzkrise zunehmend in die Kritik geraten, vor allem dort, wo er strafbare Steuerhinterziehung in anderen Ländern deckt oder wo er die Besteuerung wirtschaftlicher Aktivitäten in anderen Ländern untergräbt. Von dieser Entwicklung sind nicht nur OECD-Länder betroffen, denen dadurch weniger Mittel zur Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Gerade Entwicklungsländern, die in der Regel weit weniger Kapazitäten für eine effektive Steuererhebung haben, entgehen dadurch wichtige Einnahmen.

Im Rahmen der OECD erarbeiten Mitgliedsländer und Partner globale Standards zur Verbesserung des Steuervollzugs und überwachen deren Umsetzung. Gleichzeitig fördert die OECD mit verschiedenen Initiativen die Kooperation zwischen nationalen Steuerbehörden.

Bessere Steuertransparenz und Informationsaustausch in Steuersachen

Mangelnde Steuertransparenz und freier Kapitalverkehr machen es den nationalen Finanzbehörden unmöglich, die für den Schutz ihrer Steuerbasis notwendigen Informationen zu erhalten. Finanzakteure können dieses Informationsdefizit für sich nutzen, in dem sie beispielsweise Konten in Niedrigsteuerländern eröffnen, um dort steuerlich relevante Gelder vor dem heimischen Fiskus zu verstecken. Den öffentlichen Haushalten werden so jährlich Schäden in Milliardenhöhe zugefügt. Personen, die ihre Steuern ordnungsgemäß abführen, leiden darunter, weil sie höher belastet werden müssen, um die Einnahmeverluste der Staatskassen zu kompensieren.

Die Arbeit der OECD 

Um grenzüberschreitender Steuerflucht und dem Informationsmangel der Steuerbehörden adäquat begegnen zu können, bedarf es internationaler Kooperation. Die OECD hat deshalb globale Standards und Programme geschaffen, die den Datenaustausch zwischen den Ländern vereinheitlichen und automatisieren. 

  1. Der Standard zum Informationsaustausch „Auf Anfrage“ schafft eine bessere Vernetzung der nationalen Steuerbehörden. Dafür sammeln diese zunächst in ihrem Einflussbereich steuerlich relevante Daten etwa zu Firmenbeteiligungen, Anteilen an Gesellschaften oder Trusts und Kontoinformationen. Für andere Steuerbehörden sind diese Informationen dann auf Anfrage erhältlich. Auf diese Weise gewinnen die Institutionen einen besseren Überblick über die Finanzaktivitäten ihrer Steuerpflichtigen. Alle Mitglieder des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes haben sich verpflichtet, den EOIR-Standard zu einzuführen. Das Forum hilft ihnen dabei und überwacht fortlaufend ihren Fortschritt.

  2. Der Standard zum automatischen Informationsaustausch baut auf dem Standard zum Informationsaustausch „Auf Anfrage“ auf. Er legt fest, dass Finanzinstitute Informationen zu ausländischen Kontoinhabern mit den Steuerbehörden teilen müssen. Diese Informationen sind den Steuerinstitutionen aus den Herkunftsländern der Kontoinhaber automatisch zugänglich. Mit diesem globalen Standard gelang der OECD 2014 ein Durchbruch im Steuervollzug: Offshore-Anlagen konnten erstmals zurückverfolgt werden. Über 100 Länder und Wirtschaftsräume, darunter namhafte Finanzzentren, haben sich verpflichtet, den automatischen Datenaustausch 2017 und 2018 einzuführen.

  3. Neben dem Austausch von Steuerinformationen  unterstützt die OECD auch Steuerverwaltungen bei der Einführung sogenannter Offenlegungs-Initiativen, bei denen Steuerpflichtige ihre ausländischen Konten bei ihren Steuerbehörden freiwillig bekannt machen. Sind diese richtig ausgestaltet, profitieren nicht nur Regierungen, sondern auch Steuerzahler, die ihre Daten offenlegen. 47 Länder haben solche Offenlegungsprogramme bereits eingeführt. Die OECD arbeitet daran, auch weitere Länder bei solchen Initiativen zu unterstützen.

Weitere Informationen

» Website der OECD zum Informationsaustausch in Steuersachen

» Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information in Tax Matters

» Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes

Bekämpfung der Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen (BEPS Projekt)

Multinationale Unternehmen konnten ihre Gewinne bisher unabhängig vom Ort der Erwirtschaftung versteuern. So konnten sie ihre Steuerlast mindern oder Besteuerung gar ganz umgehen, © Bundesministerium der Finanzen. Anklicken für Vollbildindem sie sich die fehlende Transparenz und Koordination zwischen den verschiedenen nationalen Steuersystemen zu Nutze machten.

Bei dem so genannten Treaty Shopping verschieben Unternehmen ihre Einkünfte auf Gesellschaften in Steueroasen, wo tatsächlich nur geringe wirtschaftliche Tätigkeit stattfindet. Diese Art der Steuervermeidung durch die Verkürzung und Verlagerung von Gewinnen ist auch als Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) bekannt.

Ist BEPS strafbar?

Die Taktik ist nicht strafbar, untergräbt jedoch das Vertrauen in Steuergerechtigkeit und verzerrt den Wettbewerb zwischen Unternehmen sowie zwischen verschiedenen Volkswirtschaften.

Der Steuerwettbewerb im Bereich der Unternehmenssteuer resultiert zum Teil aus dem Versäumnis der Steuerbehörden und zum Teil aus dem Geschäftsmodell der betreffenden Regierungen. Staaten, die attraktive Steuerregeln zum Standortfaktor machen, untergraben damit jedoch die Besteuerung wirtschaftlicher Aktivitäten andernorts. So gehen den Steuerbehörden weltweit laut Schätzungen alleine in der Besteuerung von Unternehmen jährlich 100 bis 240 Milliarden US-Dollar verloren.

Bei offenen Märkten und Grenzen ist auch das Kapital frei beweglich und stellt damit den Steuervollzug vor Herausforderungen, denen Staaten nur zusammen begegnen können. Der Kampf der OECD gegen Steuervermeidung zeigt, welche Chancen die internationale Zusammenarbeit und die Erarbeitung gemeinsamer Standards nach wie vor für die Regierungen der Mitgliedsländer bergen.

Die Arbeit der OECD

Im September 2013 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der G20 einen BEPS-Aktionsplan, um gemeinsam gegen Gewinnverkürzung und –verlagerung vorzugehen. Zwei Jahre später folgte dann, unter Mitarbeit von mehr als 100 Ländern und Wirtschaftsgebieten, ein 15 Punkte umfassendes Maßnahmenpaket. Darin verpflichten sich die teilnehmenden Länder zu der Umsetzung folgender Mindeststandards:

  1. Offenlegung schädlicher Steuerpraktiken und größere Transparenz bei den internationalen Regeln zur Gewinnbesteuerung.

  2. Neue Leitlinien zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch: Unternehmen sollen Gewinne da steuerlich ausweisen, wo diese tatsächlich erwirtschaftet werden.

  3. Standardisierte länderbezogene Berichtserstattung: Für multinationale Unternehmen mit konsolidierten Geschäftseinkünften von jährlich mindestens 750 Mio. Euro gilt Berichtspflicht. Sie müssen künftig in allen Staaten, in denen sie geschäftlich tätig sind, die Steuerverwaltung über ihre Aktivitäten und Steuerzahlungen informieren.

  4. Effektive Streitschlichtung: Ein Forum, dem alle OECD- und G20-Länder angehören, soll in Streitfällen über Doppelbesteuerungsabkommen schneller und effektiver zwischen den Staaten vermitteln. 

Sind die Standards gegen BEPS rechtlich bindend?

Die Standards der OECD gegen BEPS sind nicht völkerrechtlich bindend. Allerdings können einzelne Staaten gegen die unterzeichnenden Regierungen bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängen. Zudem wird die Umsetzung der Standards durch Länderberichte und andere Überwachungsmechanismen gewährleistet.

Weitere Informationen

» Website der OECD zum BEPS-Projekt

» Abschlussbericht 2015 des BEPS-Projektes

» Alle BEPS-Berichte

» „Wir müssen die Lücken im System schließen“- Angel Gurria, Generalsekretär der OECD zu Steuertransparenz

» “Combating BEPS and making sure we have fair tax systems: An OECD/ G20 Venture“- Blogpost von Pascal Saint Amans, Direktor des OECD Centre for Tax Policy and Administration und Raffaele Russo, Leiter des BEPS-Projektes

Unterstützung von Steuerprüfern in Entwicklungsländern

In Entwicklungsländern schaffen höhere Steuereinnahmen größere Unabhängigkeit von Entwicklungszusammenarbeit. Die Regierungen in den betroffenen Ländern könnten somit nachhaltiger Armut bekämpfen und das Wirtschaftswachstum ankurbeln.

Allerdings machen Steuereinnahmen in Entwicklungsländern derzeit gerade mal 15 Prozent des BIP aus. Im OECD-Schnitt waren es 2015 dagegen 34,3 Prozent, in Deutschland sogar 36,9 Prozent. Damit übertrifft das Volumen der durch Steuervermeidung verlorenen Inlandsumsätze in Entwicklungsländern laut manchen Schätzungen sogar  das der Mittel zur Entwicklungszusammenarbeit (ODA).

Gut ausgebildete Steuerprüfer können Steuervermeidungspraktiken schneller und gezielter entlarven. Vielen der betroffenen Länder fehlen jedoch die Kapazitäten zur effektiven Wirtschaftsprüfung.

Die Arbeit der OECD

Die Steuerexperten von Tax Inspectors Without Borders (TIWB) unterstützen Regierungen in Entwicklungsländern bei der steuerlichen Betriebsprüfung und dem Steuervollzug. Im Rahmen dieser gemeinsamen Initiative der OECD und des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP)  bilden die TIWB Steuerprüfer aus den betreffenden Ländern weiter.

Diese Zusammenarbeit zwischen TIWB und lokalen Steuerbehörden hat sich bereits bewährt und wird daher sowohl von Regierungsorganisationen als auch von privaten Stiftungen unterstützt. So konnten die beteiligten Länder zwischen 2012 und 2015 zusätzliche Steuereinnahmen von 425 Mio. US-Dollar verbuchen. Verbesserte Wirtschaftsprüfung führt jedoch nicht nur zu höheren Steuereinnahmen sondern stärkt auch das Vertrauen der Steuerzahler in die Steuerverwaltung und erhöht die Kooperationsbereitschaft der Unternehmen.

Weitere Informationen

» Website der OECD zu Steuervollzug und Entwicklungszusammenarbeit

» Website der Tax Inspectors Without Borders

Bekämpfung der Steuerkriminalität

Bekämpfung der Steuerkriminalität: Die zehn zentralen GrundsätzeDie OECD-Task Force Steuerkriminalität und andere Straftaten (TFTC) hat den Auftrag, die Zusammenarbeit zwischen den Steuer- und Strafverfolgungsbehörden, insbesondere den Geldwäschebekämpfungs- und Korruptionsbekämpfungsbehörden, zu verbessern, um Finanzstraftaten wirksamer zu bekämpfen. Die Arbeit der TFTC erfolgt in Verbindung mit dem Dialog von Oslo, einem ressortübergreifenden Ansatz zur Bekämpfung von Steuerstraftaten und anderen Finanzstraftaten.

„Bekämpfung der Steuerkriminalität: Die zehn zentralen Grundsätze“ beschreibt die zehn wesentlichen Prinzipien zur wirksamen Bekämpfung von Steuerstraftaten. Die Publikation deckt die rechtlichen, institutionellen, administrativen und operativen Faktoren ab, die zu berücksichtigen sind, um ein effizientes System für die Bekämpfung von Steuerstraftaten und sonstiger Finanzkriminalität aufzubauen. Sie stützt sich dabei auf Erkenntnisse und Erfahrungen von Staaten auf der ganzen Welt.

Das Ziel ist es, den Staaten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre rechtlichen und operativen Handlungsrahmen miteinander zu vergleichen und herauszufinden, in welchen Bereichen Verbesserungen vorgenommen werden können. Zukünftige Arbeiten auf diesem Gebiet werden sich außerdem mit länderspezifischen Gegebenheiten beschäftigen und dabei zahlreiche Länder miteinbeziehen.

» PDF herunterladen 


Weitere Informationen

» OECD-Publikationen zum Thema

» Dialog von Oslo