Share

Schweiz: Die konsequente Verfolgung von Auslandsbestechung sollte durch härtere Strafen und Informantenschutz im Privatsektor ergänzt werden

 

(Berlin/Paris, 27. März 2018) - In der Schweiz sollte die konsequente Verfolgung von Auslandsbestechung durch härtere Strafen und Informantenschutz im Privatsektor ergänzt werden.

Die OECD-Arbeitsgruppe Bestechungsfragen hat die Ergebnisse einer Prüfung der Anstrengungen der Schweiz zur Durchsetzung des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr sowie der dazugehörigen Instrumente vorgelegt. Die Arbeitsgruppe begrüßt die weitreichende Strafverfolgung durch die schweizerische Bundesanwaltschaft. Die Schweiz hat in den letzten Jahren im Kampf gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger energisch durchgegriffen. Seit der letzten Prüfung 2012 wurden sechs Personen und fünf Unternehmen verurteilt. Zudem wurden in zahlreichen Auslandsbestechungsfällen Ermittlungen aufgenommen (137 Ermittlungen wegen Geldwäsche und Auslandsbestechung im Jahr 2016, verglichen mit 24 im Jahr 2011).

Dennoch ist die Arbeitsgruppe der Ansicht, dass die Schweiz die strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen noch aktiver vorantreiben und härtere Strafen verhängen sollte. Informanten im Privatsektor, denen aufgrund ihrer Whistleblowing-Aktivitäten strafrechtliche Verfolgung droht, sollten ebenfalls Schutz erhalten, so ein neuer OECD-Bericht. Zwar sind Gerichtsurteile zu verzeichnen, die die Verfolgung von Auslandsbestechung unterstützen, in einigen Urteilen kam jedoch eine restriktive Auslegung dieses Straftatbestands und der Unternehmenshaftung zum Ausdruck.

Die Arbeitsgruppe sprach eine Reihe von Empfehlungen aus. So wird der Schweiz unter anderem geraten,

  • dringend einen angemessenen Rechtsrahmen für den Schutz von Informanten im privaten Sektor vor Diskriminierung oder Disziplinarmaßnahmen zu schaffen; 

  • sicherzustellen, dass die in Auslandsbestechungsfällen effektiv verhängten Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind;

  • für eine umfassendere und systematischere Offenlegung von abgeschlossenen Auslandsbestechungsfällen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu sorgen;

  • dringend die Gesetzesreform zur Rechtshilfe zu verabschieden, um bestimmte verfahrenstechnische Hindernisse zu beseitigen und die formalen Voraussetzungen für eine proaktive Rechtshilfe zu schaffen.

Stark hervorgehoben werden auch die positiveren Aspekte der Bekämpfung der Auslandsbestechung in der Schweiz. Die Arbeitsgruppe lobt das Land insbesondere für seinen proaktiven und erfolgreichen Ansatz bei Beschlagnahmen und Einziehungen. Ebenfalls unterstrichen wird der aktive Einsatz der Schweiz in der Rechtshilfe sowie die Einführung von Vorgehensweisen für eine noch effektivere Kooperation. Die Arbeitsgruppe lobt die entscheidende Rolle der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), der schweizerischen Financial Intelligence Unit, bei der Aufdeckung von Auslandsbestechungsfällen und plädiert für eine Fortsetzung dieser Anstrengungen.

Der Bericht zu Phase 4 der Evaluierung der Schweiz wurde am 15. März 2018 von der OECD-Arbeitsgruppe Bestechungsfragen angenommen. Der in französischer und englischer Sprache vorliegende Bericht enthält die an die Schweiz gerichteten Empfehlungen der Arbeitsgruppe (Seiten 75-82) sowie einen Überblick über die Durchsetzungsmaßnahmen der jüngsten Zeit und die spezifischen rechtlichen, politischen und institutionellen Rahmenbedingungen in der Schweiz zur Bekämpfung von Auslandsbestechung. Die Schweiz wird der Arbeitsgruppe im März 2019 mündlich über die Verabschiedung geeigneter Rechtsvorschriften für den Schutz von Informanten im privaten Sektor vor Diskriminierung oder Disziplinarmaßnahmen Bericht erstatten. Dem üblichen Verfahren entsprechend wird sie der Arbeitsgruppe innerhalb von zwei Jahren (d.h. bis März 2020) einen schriftlichen Bericht über die Umsetzung sämtlicher Empfehlungen vorlegen. Dieser Bericht wird auch öffentlich zugänglich gemacht.

Der Bericht ist Bestandteil der 2016 angelaufenen vierten Phase des Monitoring-Prozesses der OECD-Arbeitsgruppe Bestechungsfragen. Phase 4 befasst sich mit den besonderen Herausforderungen und Leistungen der geprüften Länder. Darüber hinaus werden Aspekte wie Aufdeckung, Durchsetzung, Unternehmenshaftung und internationale Kooperation sowie noch offene Themen aus früheren Berichten behandelt.

Ansprechpartnerin für Medienvertreter ist Daisy Pelham (+33 (0)1 45 24 90 81). Weitere Informationen zu den Arbeiten der OECD im Bereich Korruptionsbekämpfung sind unter www.oecd.org/daf/anti-bribery/switzerland-oecdanti-briberyconvention.htm zu finden.

 

Related Documents