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OECD treibt Bemühungen um internationale Steuerregeln voran

 

(Paris/Berlin, 9. Oktober 2019) – Die OECD hat heute einen Vorschlag veröffentlicht, der die internationalen Verhandlungen zur Besteuerung großer, hochprofitabler multinationaler Konzerne voranbringen soll. Ziel ist, dass diese Konzerne in Zukunft immer dort besteuert werden können, wo ihre wirtschaftliche Aktivität und Wertschöpfung stattfindet.

Der OECD-Vorschlag umfasst Elemente dreier bisher konkurrierender Vorschläge und fußt auf der aktuellen Arbeit von OECD und G20 zu Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, kurz: BEPS) im Rahmen des BEPS Inclusive Framework. 134 Länder und Gerichtsbarkeiten verhandeln hier gleichberechtigt über die Reform der internationalen Steuerregeln, um sie den Anforderungen des 21. Jahrhunderts entsprechend zu modernisieren.

Der OECD-Vorschlag wird nun einem öffentlichen Konsultationsverfahren unterzogen. Dem Vorschlag folgend müsste die Zuordnung von Gewinnen und entsprechenden Besteuerungsrechten verändert werden, damit multinationale Unternehmen dort besteuert werden, wo sie Umsatz machen – auch wenn sie dort keine physische Präsenz haben. Das erfordert Regeln: zum einen darüber, wo die Steuern gezahlt werden müssen (Nexus-Regel), und zum anderen darüber, welcher Anteil des Gewinns jeweils besteuert wird (Regel zur Gewinnallokation).

„Wir versuchen gemeinsam, die steuerlichen Herausforderungen des Digitalisierungszeitalters zu bewältigen und wir kommen dabei sehr gut voran“, sagt OECD-Generalsekretär Angel Gurría. „Wir arbeiten jetzt weiter daran, die Regeln zur internationalen Unternehmensbesteuerung in 2020 zu verbessern. Der OECD-Vorschlag vereint Elemente aus drei bestehenden Vorschlägen, über die mehr als 130 Länder verhandelt haben und in die Beiträge von Regierungen, Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit eingeflossen sind. Unser Vorschlag bringt uns dem großen Ziel näher, dass in Zukunft alle Unternehmen ihren gerechten Steueranteil zahlen.“

„Gelingt es uns keine Einigung bis 2020, dann erhöht sich das Risiko von Alleingängen. Das wiederum würde sich negativ auf die bereits schwächelnde globale Wirtschaft auswirken. Und das sollten wir nicht zulassen“, so Gurría.

Die Arbeit des BEPS Inclusive Framework zu den Herausforderungen der Digitalisierung ist Teil einer umfassenden Initiative zur Wiederherstellung von Stabilität und Sicherheit im internationalen Steuersystem und zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Überschneidungen bei bestehenden Steuerregeln. Über die Neuzuordnung von Besteuerungsrechten hinaus zielt eine zweite Säule der Initiative darauf, noch offene Fragen bezüglich BEPS zu lösen und eine Mindestkörperschaftssteuer für multinationale Konzerne einzuführen. Eine öffentliche Konsultation hierzu ist für Dezember dieses Jahres geplant.

Der Stand der derzeit laufenden Arbeiten wird außerdem in einem neuen Steuerbericht des OECD-Generalsekretariats dargestellt und kommende Woche, am 17. und 18. Oktober, beim G20-Treffen von Finanzministern und Zentralbanken in Washington diskutiert.

Weitere Informationen zur BEPS-Initiative von OECD und G20 finden Sie unter www.oecd.org/tax/beps/.

 

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