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Kampf gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS)

Worum geht es?

Multinationale Unternehmen konnten ihre Gewinne bisher unabhängig vom Ort der Erwirtschaftung versteuern. So konnten sie ihre Steuerlast verringern oder die Besteuerung ganz umgehen. Dabei machten sie sich fehlende Transparenz und Koordination zwischen den verschiedenen nationalen Steuersystemen zu Nutze.

Unternehmen verschieben so ihre Einkünfte auch auf Gesellschaften in Steueroasen, wo tatsächlich nur geringe wirtschaftliche Tätigkeit stattfindet. Im Englischen wird diese Art der Steuervermeidung durch die Verkürzung und Verlagerung von Gewinnen Base Erosion and Profit Shifting, kurz BEPS, genannt.

Diese Taktik war nicht strafbar. Sie untergräbt jedoch das Vertrauen in Steuergerechtigkeit und verzerrt den Wettbewerb zwischen Unternehmen sowie zwischen verschiedenen Volkswirtschaften. Schätzungen zufolge gehen den Steuerbehörden  weltweit so jährlich 100 bis 240 Milliarden US-Dollar verloren.

Zum Teil ist BEPS ein Versäumnis der Steuerbehörden, zum Teil aber auch ein Geschäftsmodell der betreffenden Regierungen. Staaten, die attraktive Steuerregeln zum Standortfaktor machen, untergraben damit jedoch die Besteuerung wirtschaftlicher Aktivitäten andernorts.

Im Rahmen des 'OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS'  arbeiten heute mehr als 135 Länder zusammen, um diese Form der Steuervermeidung zu beenden.

Die Rolle der OECD

Im September 2013 haben die Staats- und Regierungschefs der G20 einen BEPS-Aktionsplan beschlossen, um gemeinsam gegen Gewinnverkürzung und –verlagerung vorzugehen. Zwei Jahre später folgte dann, unter Mitarbeit von mehr als 100 Ländern und Wirtschaftsgebieten, ein 15-Punkte-Programm. Darin verpflichten sich die teilnehmenden Länder zu der Umsetzung folgender Mindeststandards:

  1. Offenlegung schädlicher Steuerpraktiken und größere Transparenz bei den internationalen Regeln zur Gewinnbesteuerung.

  2. Neue Leitlinien zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch: Unternehmen sollen Gewinne da steuerlich ausweisen, wo diese tatsächlich erwirtschaftet werden.

  3. Standardisierte länderbezogene Berichtserstattung: Für multinationale Unternehmen mit konsolidierten Geschäftseinkünften von jährlich mindestens 750 Mio. Euro gilt Berichtspflicht. Sie müssen künftig in allen Staaten, in denen sie geschäftlich tätig sind, die Steuerverwaltung über ihre Aktivitäten und Steuerzahlungen informieren.

  4. Effektive Streitschlichtung: Ein Forum, dem alle OECD- und G20-Länder angehören, soll in Streitfällen über Doppelbesteuerungsabkommen schneller und effektiver zwischen den Staaten vermitteln. 

Die Standards der OECD gegen BEPS sind völkerrechtlich nicht bindend. Allerdings können einzelne Staaten gegen die unterzeichnenden Regierungen bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängen. Zudem wird die Umsetzung der Standards durch Länderberichte und andere Überwachungsmechanismen gewährleistet.

Umsetzung in einzelnen Ländern

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