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Stärkere Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in die Gesetzgebung könnte Qualität und Akzeptanz von Gesetzen erhöhen

 

(Berlin, 6. November 2018) – Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sollten früher und umfassender in die Entwicklung und Evaluierung von Gesetzen und Vorschriften einbezogen werden. Gleichzeitig sollten nicht nur die Kosten, sondern auch der konkrete Nutzen von Regulierungen umfassender analysiert werden. Zu diesem Schluss kommt der “OECD-Ausblick Regulierungspolitik 2018”, dessen Deutschlandauswertung heute in Berlin vorgestellt wurde.

„Deutschland hat in den vergangenen Jahren viel in bessere Rechtsetzung investiert. Wir dürfen uns jedoch nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen: Es gibt in allen OECD-Mitgliedstaaten noch viel zu tun: Auch in Deutschland!“, sagte der stellvertretende OECD-Generalsekretär Ludger Schuknecht.

Seit Veröffentlichung des letzten Ausblicks Regulierungspolitik im Jahr 2015 hat Deutschland seine regulierungspolitischen Maßnahmen weiter verbessert. So werden heute etwa die Belange kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMUs) bei der Gestaltung von Gesetzen und Vorschriften deutlich stärker berücksichtigt.

Dennoch besteht der Studie zufolge noch Nachholbedarf gerade bei der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Zwar existiert in Deutschland ein etabliertes System, das Sozialpartner und Fachleute in Gesetzesinitiativen einbezieht, die breitere Öffentlichkeit kann jedoch trotz einiger Initiativen zur digitalen Bürgerbeteiligung nur selten diese Prozesse beeinflussen.

 

Wie stark werden Instrumente für gute Regulierung in der Gesetzgebung genutzt?



Laut Koalitionsvertrag ist die Einrichtung einer zentralen Online-Beteiligungsplattform geplant, auf der Bürgerinnen und Bürger zu allen Gesetzesentwürfen Stellung nehmen können. Dies wäre in der Tat ein wichtiger Schritt zur Beteiligung aller betroffenen Stakeholder. Solche Plattformen sind in vielen OECD-Ländern bereits gängige Praxis.

Die OECD empfiehlt zudem, Betroffene frühzeitiger zu konsultieren, um ihre Beiträge rechtzeitig im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Gesetze und Vorschriften in der Praxis umsetzbar sind. Auch sollten die Ressorts erklären, ob und wie Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bei der Erarbeitung von Gesetzen berücksichtigt wurden.

Gleichzeitig sollte eine umfassende Nutzen-Analyse für Gesetze vorangetrieben werden. Diese könnte die bestehenden Anstrengungen zur Verringerung von Regulierungskosten ergänzen. Um den Nutzen von Gesetzen und Vorschriften zu maximieren und ihre Kosten zu rechtfertigen, sollten sowohl Nutzen als auch Kosten von Regulierungen analysiert und, wo möglich, quantitativ geschätzt werden. Dies ist bereits in der Hälfte aller OECD-Länder für alle Gesetze vorgeschrieben. In Deutschland werden aktuell nur die Kosten von Gesetzen und Vorschriften geschätzt, ihr Nutzen muss jedoch nur allgemein benannt und nicht näher analysiert werden.

Der “OECD-Ausblick Regulierungspolitik” ist die zweite länderübergreifende Auswertung zur Qualität der Rechtsetzung. Er beschreibt auf Basis von OECD-Indikatoren in den drei zentralen Bereichen Beteiligung, Gesetzesfolgenabschätzung, und Evaluierung von Gesetzen und Vorschriften, wie OECD-Länder die Qualität ihrer Rechtsetzung sichern, und ermittelt Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf besteht.

 

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