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Neue OECD-Analyse erwartet große Wirksamkeit der vorgeschlagenen internationalen Steuerreform

 

 

(Berlin/Paris, 13. Februar 2020) – Der derzeit bei der OECD verhandelte Vorschlag zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung im Lichte der Digitalisierung der Wirtschaft würde sich positiv auf die globalen Steuereinnahmen auswirken. Dies ist das Ergebnis einer heute veröffentlichten OECD-Wirtschaftsanalyse.

Die Analyse zeigt, dass die Auswirkungen des diskutierten Zwei-Säulen-Ansatzes sich auf bis zu 4 Prozent der weltweiten Körperschaftsteuereinnahmen bzw. 100 Milliarden US-Dollar jährlich belaufen würde. Die Mehreinnahmen fallen im Verhältnis zum gesamten Körperschaftssteueraufkommen für Volkswirtschaften mit hohem, mittlerem und niedrigem Einkommen weitgehend ähnlich aus.

Erst vor wenigen Wochen hatte die internationale Gemeinschaft ihre Absicht bekräftigt, eine gemeinsame und dauerhafte Lösung für die Herausforderungen zu finden, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben. Man arbeite weiterhin auf eine Einigung bis Ende 2020 hin, hieß es in einer Erklärung des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS.

Im Inclusive Framework on BEPS verhandeln 137 Staaten und Gebiete gleichberechtigt über international gültige Steuerregeln. Auf ihrer Sitzung vom 29./30. Januar 2020 beschlossen die Teilnehmer, die Verhandlungen über die auf zwei Säulen beruhenden Vorschläge von OECD und G20 zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft weiter voranzutreiben.

Bei den Verhandlungen zur ersten Säule geht es um neue Regeln zur Frage, wo Unternehmensgewinne besteuert werden können (Anknüpfungsregeln) und zu welchen Anteilen (Gewinnzuweisungsregeln). Grundlage dafür ist der sogenannte Unified Approach. Ziel ist es, dass multinationale Unternehmen, die an einem Ort über einen längeren Zeitraum in bedeutendem Umfang geschäftlich aktiv sind, ohne dort physisch präsent zu sein, an diesem Ort auch besteuert werden können. Zur zweiten Säule gehören die Verhandlungen über noch offene Fragen von Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) und darüber, wie sichergestellt werden kann, dass multinationale Unternehmen ein Mindestniveau an Steuern zahlen.

Die aktuelle Analyse und die darin enthaltene Abschätzung der Auswirkungen der Vorschläge zur ersten und zweiten Säule sollen den Mitgliedern des Inclusive Framework helfen, über die Ausgestaltung und die Parameter der zu vereinbarenden Steuerreformen zu entscheiden. Die Analyse umfasst Daten aus mehr als 200 Staaten und Gebieten, darunter alle Mitglieder des Inclusive Framework sowie über 27.000 multinationale Konzerne. Die Annahmen dieser vorläufigen Analyse haben illustrativen Charakter und greifen Entscheidungen des Inclusive Framework nicht vor.

Die Reformen der ersten Säule, mit denen einige Besteuerungsrechte – unabhängig von einer physischen Präsenz der Unternehmen – den Marktstaaten zugewiesen würden, dürften der Analyse zufolge für die meisten Staaten einen kleinen Steuereinnahmezuwachs bringen. Volkswirtschaften mit niedrigem und mittlerem Einkommen dürften unter dieser Säule prozentual größere Mehreinnahmen erzielen als die führenden Volkswirtschaften. Große Investitionszentren könnten gewisse Einbußen verzeichnen. Über die Hälfte der Gewinne, für die die Besteuerungsrechte umverteilt würden, käme der Analyse zufolge aus Hundert großen multinationalen Konzernen.

Des Weiteren zeigt die Analyse, dass die zweite Säule erhebliche zusätzliche Steuereinnahmen bringen könnte. Wenn die Steuersatzunterschiede zwischen den Ländern kleiner werden, wird es voraussichtlich auch zu erheblich weniger Gewinnverlagerungen durch multinationale Unternehmen kommen. Dies wird besonders für Entwicklungsländer bedeutsam sein, weil sie von Gewinnverlagerungen tendenziell stärker betroffen sind als Volkswirtschaften mit hohem Einkommen.

Es wird erwartet, dass die direkten Auswirkungen auf die Investitionskosten in den meisten Ländern gering sein werden, da die Reformen auf Unternehmen mit hoher Rentabilität und niedrigen effektiven Steuersätzen abzielen. Die Reformen würden zudem den Einfluss verringern, den Unternehmenssteuern bisher auf die Entscheidungen der Unternehmen über Investitionsstandorte haben. Sollte keine konsensbasierte Lösung gefunden werden, dürfte mit weiteren unilateralen Maßnahmen und damit auch größerer Unsicherheit zu rechnen sein.

Aktuelle Informationen zur OECD-Analyse und -Folgenabschätzung finden Sie unter http://www.oecd.org/tax/beps/webcast-economic-analysis-impact-assessment-february-2020.htm.

Die laufenden Arbeiten werden in einem neuen Steuerbericht des OECD-Generalsekretärs während des nächsten Treffens der G20-Finanzminister und Zentralbankgouverneure am 22. und 23. Februar in Riad, Saudi-Arabien, vorgestellt.

Weitere Informationen über das OECD/G20-BEPS-Projekt finden Sie unter: www.oecd.org/tax/beps.


 

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